Urlaubssemester unbegründet (1)

Code: US-ub-1
ECTS-Credits: 0
Term: 1

Studierende können sich beurlauben lassen.

Als unbegründete Urlaubssemester gelten: alle nicht näher erklärten Gründe, wie z. B. Ferien.

Ein Urlaub dauert mindestens ein Semester. Während eines Studiums werden höchstens 4 Semester Urlaub (max. 2 Semester unbegründet) gewährt. Während eines Urlaubs bleiben die Studierenden immatrikuliert.

Die Planung eines Urlaubssemesters in der ISV ist verbindlich. Somit können keine anderen Module in diesem Semester belegt werden.

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